Schengen-Raum Visum
Zuletzt verifiziert am 2026-04-25 gegen European Commission, DG Migration and Home Affairs (visa policy); applied by each Schengen member state's consular networkStandards: EU Visa Code — Regulation (EC) No 810/2009, Annex II · ICAO Doc 9303 · ISO/IEC 19794-5Amtliche Abmessungen, Kopfposition und Datei-Beschränkungen.
- Pixelmaß
- 413 × 531 px
- Druckmaß
- 35 × 45 mm · 300 DPI
- Hintergrund
- weiß#FFFFFF
- Gesichtshöhe
- 71–80% · Ziel 77%
- Augenlinie
- 62%–74% von unten
- Dateigrößen-Limit
- 240 KB
Hinweis: ICAO 9303; neutral expression; glasses not permitted
Schengen — Visum für den kurzfristigen Aufenthalt (Typ C)
Geltungsbereich: Dieses Dokument behandelt das Visumfoto für den kurzfristigen Aufenthalt (Typ C), das in den 29 Schengen-Mitgliedstaaten einheitlich geregelt ist. Nationale Visa für den längerfristigen Aufenthalt (Typ D) sowie Aufenthaltstitel können zusätzliche länderspezifische Vorgaben enthalten — bitte erkundigen Sie sich beim Zielkonsulat.
Dimensions
- Druckformat: 35 × 45 mm, Seitenverhältnis 7:9
- Pixelgröße: 413 × 531 px (35 × 45 mm bei 300 DPI)
- DPI: Mindestens 300 DPI für digitale Aufnahmen; mindestens 400 DPI für gedrucktes Fotopapier
- Dateiformat / maximale Dateigröße: JPEG (.jpg) am häufigsten; typisch maximal 240 KB (variiert je nach Konsulat bzw. nationalem E-Visa-Portal — France-Visas, VFS Global usw.)
- Farbmodus: Ausschließlich sRGB-Farbe — Schwarzweiß wird nicht akzeptiert
- Stückzahl (Druck): 2 identische Fotos erforderlich
Head position
- Kopfhöhe (Kinn bis Scheitel): 32–36 mm, ≈ 71 %–80 % der Bildhöhe
- Augenlinie vom unteren Bildrand: ≈ 62 %–74 % der Bildhöhe (die Augen liegen im oberen Bildbereich)
- Kopfposition: Zentriert, frontal, direkt in die Kamera schauend — keine Neigung oder Drehung
- Schultern: Frontal zur Kamera ausgerichtet (nicht Teil des biometrischen Bildausschnitts)
Background
- Empfohlen: Hellgrau, schlicht, gleichmäßig
- Ebenfalls akzeptiert: Hell / cremeweiß bei vielen Konsulaten (variiert)
- Zu vermeiden: Reines Weiß (Risiko der Überbelichtung), Muster, Verläufe, Schatten
- Kontrast zum Motiv: Die Kleidung muss sich deutlich vom Hintergrund abheben
Expression
- Der Gesichtsausdruck muss neutral sein, geschlossener Mund — kein Lächeln, kein Stirnrunzeln
- Beide Augen geöffnet, direkt in die Kamera schauend
- Das Haar darf die Augen nicht verdecken; idealerweise auch nicht die Augenbrauen
- Ohren möglichst sichtbar (nicht zwingend erforderlich)
- Gleichmäßige, diffuse Beleuchtung; keine Schatten im Gesicht oder hinter dem Kopf; keine rote Augen
Accessories
- Brille: GRUNDSÄTZLICH NICHT GESTATTET. Gemäß den EU-Konsularvorgaben ab 2022 ist eine Brille nur dann zulässig, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind: vollständig transparente Gläser, keine Reflexionen, Augen vollständig sichtbar, dünne Fassung, die keinen Teil des Auges verdeckt. Viele Konsulate lehnen Brillen mittlerweile vollständig ab — die sicherste Vorgehensweise ist, sie abzunehmen.
- Sonnenbrille / getönte Gläser: Nicht zulässig
- Religiöse Kopfbedeckung: Zulässig; muss schlicht und einfarbig sein und sich vom Hintergrund abheben; das gesamte Gesicht von Kinn bis Stirn muss sichtbar sein
- Hüte / nicht-religiöse Kopfbedeckung: Nicht zulässig
- Dekorative Kontaktlinsen: Nicht zulässig
- Starkes Make-up: Vermeiden Sie Merkmale, die das natürliche Erscheinungsbild verändern
Other rules
- Das Foto muss innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen worden sein und das aktuelle Erscheinungsbild widerspiegeln
- Es muss biometrisch / ICAO 9303-konform sein — viele Konsulate führen bei der Einreichung automatisierte Qualitätsprüfungen des Gesichtsbildes durch
- Keine digitalen Bildfilter, Retusche oder KI-gestützte Bildverbesserung
- Die abgebildete Person muss allein im Bild sein
- Nur Farbfoto
Notes
- Die Hintergrundfarbe ist die am stärksten variierende Vorgabe. Die EU-Leitlinien empfehlen Hellgrau, mehrere Konsulate der Mitgliedstaaten akzeptieren (oder bevorzugen) jedoch ein schlichtes helles bzw. cremeweißes Hintergrundbild. Die Anwendung verwendet derzeit standardmäßig einen hellen / cremeweißen Hintergrund; konsulatsspezifische Anpassungen können erforderlich sein.
- Die Brillenregelung variiert. Einige Konsulate akzeptieren weiterhin transparente, reflexionsfreie Brillen; die sichere Grundregel (und das, was diese Anwendung durchsetzt) lautet: keine Brille.
- Datei- und Pixelgrenzen je Portal unterscheiden sich. France-Visas, das deutsche konsularische Terminbuchungssystem und die Portale von VFS Global wenden jeweils eigene digitale Vorgaben zusätzlich zur Grundvorgabe von 35 × 45 mm an.
- Der Bereich von 71 %–80 % Gesichtshöhe entspricht dem oberen biometrischen ICAO-Band — deutlich größer als der US-amerikanische Bildausschnitt von 50 %–69 %.
Sources
- Europäische Kommission — Beantragung eines Schengen-Visums
- EU-Visakodex — Verordnung (EG) 810/2009 (EUR-Lex), Anhang II
- ICAO Doc 9303 — Maschinenlesbare Reisedokumente
- ISO/IEC 19794-5:2011 — Format für biometrische Gesichtsbilder
- Schengen Visa Info — Fotospezifikationen
- AXA Schengen — Fotoanforderungen
Darf ich für mein Schengen-Visumfoto eine Brille tragen?
Grundsätzlich nein. Gemäß den EU-Konsularvorgaben ab 2022 ist eine Brille nur dann zulässig, wenn die Gläser vollständig transparent und reflexionsfrei sind, die Augen vollständig sichtbar bleiben und die Fassung dünn ist und keinen Teil des Auges verdeckt. Viele Konsulate lehnen Brillen mittlerweile vollständig ab — die sicherste Vorgehensweise ist, sie abzunehmen. Sonnenbrillen und getönte Gläser sind stets untersagt.
Darf ich für das Foto eine Kopfbedeckung tragen?
Religiöse Kopfbedeckungen sind zulässig, müssen jedoch schlicht und einfarbig sein und sich vom Hintergrund abheben. Das gesamte Gesicht von Kinn bis Stirn muss sichtbar sein. Hüte und nicht-religiöse Kopfbedeckungen sind nicht zulässig.
Darf ich auf einem Schengen-Visumfoto lächeln?
Nein — ein neutraler Gesichtsausdruck ist erforderlich, geschlossener Mund, kein Lächeln und kein Stirnrunzeln. Beide Augen geöffnet, direkt in die Kamera schauend. Viele Konsulate führen automatisierte Qualitätsprüfungen des Gesichtsbildes durch, die Haltung und Ausdruck überprüfen.
Wie aktuell muss das Schengen-Visumfoto sein?
Innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen und dem aktuellen Erscheinungsbild entsprechend. Das Foto muss biometrisch / ICAO 9303-konform sein — keine Bildfilter, Retusche oder KI-gestützte Bildverbesserung.
Welche Größe und welchen Hintergrund verlangt das Schengen-Visum?
Druckformat 35 × 45 mm (7:9), Pixelvorgabe 413 × 531 px bei 300 DPI (400 DPI für gedrucktes Fotopapier); JPEG, sRGB, ausschließlich Farbe — Schwarzweiß wird nicht akzeptiert. Hellgrauer Hintergrund wird empfohlen; hell / cremeweiß ist bei vielen Konsulaten ebenfalls akzeptiert. Reines Weiß birgt das Risiko einer Ablehnung wegen Überbelichtung. Typische Portalgrenze ~240 KB (France-Visas, VFS Global usw.); für die persönliche Einreichung sind 2 identische Abzüge erforderlich.
Live-Validierung
gegen das tatsächliche Regelwerk.
Jeder Zuschnitt wird gegen die veröffentlichten Toleranzbereiche des ausgewählten Dokuments gemessen. Bestanden oder Warnung, in Echtzeit — kein „Einreichen und hoffen".
Dieselben Prüfungen, die die Behörde durchführen wird — bevor du einreichst.
- Gesichtshöhe und Augenlinie gemessen vom Pupillenmittelpunkt mit Subpixel-Genauigkeit und auf den von deiner Behörde veröffentlichten Toleranzbereich begrenzt.
- Hintergrundfarbe über ein abgetastetes Raster geprüft — erkennt Verläufe und Säume aus mangelhafter Segmentierung (ΔE < 3 gegenüber der Spezifikation).
- Dateigrößen-Obergrenze pro Spezifikation durchgesetzt — für E-Visum-Portale unter 60 KB stillschweigend rekomprimiert, für den Druck verlustfrei.
- Schärfe- und Mimikprüfungen warnen vor Unschärfe, geschlossenen Augen oder nicht neutralen Gesichtsausdrücken vor dem Export.
Einmal auslösen. Weltweit einreichen.
SpecSnap ist kostenlos zum Herunterladen. Probier es bei der nächsten Reisepass-Verlängerung, dem nächsten Visumantrag oder dem nächsten Führerscheinformular aus, das in deinem Posteingang liegt.