Schengen-Raum
1 amtskonforme Fotoformate.
Schengen-Raum — Fotoanforderungen für Visa und Aufenthaltstitel
Overview
Die Fotostandards für das Schengen-Visum für den kurzfristigen Aufenthalt (Typ C) bilden eine einheitliche gemeinsame Regelung, die in allen 29 Schengen-Mitgliedstaaten angewendet wird. Der Rahmen wird auf EU-Ebene durch den EU Visa Code — Verordnung (EG) Nr. 810/2009 — festgelegt, dessen Anhang II die Fotospezifikation definiert; er ist an ICAO Doc 9303 und ISO/IEC 19794-5 für die Qualität biometrischer Gesichtsbilder gekoppelt. Nationale Visa für den längerfristigen Aufenthalt (Typ D) und Aufenthaltstitel fallen nicht unter diese gemeinsame Regelung und können zusätzliche länderspezifische Anforderungen enthalten.
Die geometrischen und digitalen Grundvorgaben sind einheitlich: ein Druck im Format 35 × 45 mm mit einem Seitenverhältnis von 7:9, ein digitales Bild mit 413 × 531 px bei 300 DPI, ausschließlich in sRGB-Farbe, mit einer Kopfhöhe von 32–36 mm (etwa 71–80 % der Bildhöhe) und der Augenlinie im oberen Bildbereich. Die EU-Leitlinien empfehlen einen schlichten hellgrauen Hintergrund, viele Konsulate akzeptieren jedoch auch helle oder cremeweiße Hintergründe. Die Fotos müssen innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen worden sein, das aktuelle Erscheinungsbild widerspiegeln und dürfen weder digitale Filter noch Retusche oder KI-gestützte Bildverbesserung enthalten. Selfies werden nicht ausdrücklich behandelt, doch sämtliche geometrischen, beleuchtungstechnischen und biometrischen Qualitätsvorgaben müssen dennoch eingehalten werden. Brillen sind nach den EU-Konsularvorgaben ab 2022 grundsätzlich nicht zulässig — viele Konsulate lehnen sie inzwischen vollständig ab.
Die praktische Komplikation liegt in der Variation zwischen den Konsulaten. Obwohl die Grundvorgabe von 35 × 45 mm + 71–80 % Kopfhöhe + neutralem Gesichtsausdruck in allen Mitgliedstaaten identisch ist, legen einzelne Konsulate und nationale E-Visa-Portale (France-Visas, das deutsche konsularische Terminbuchungssystem, VFS Global) zusätzlich zu diesem Rahmen eigene Dateigrößen-Obergrenzen, Pixelgrenzen und Vorgaben zur Hintergrundfarbe fest. Antragstellende sollten vor dem Hochladen das Portal des Zielkonsulats hinsichtlich der Vorgaben für die digitale Einreichung prüfen.
Issuing authorities
- European Commission, DG Migration and Home Affairs — verantwortlich für die gemeinsame Visumpolitik und die Fotospezifikation in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 810/2009.
- Konsulate der Schengen-Mitgliedstaaten — die tatsächlich ausstellenden Behörden. Das konsularische Netz jedes Mitgliedstaats wendet den EU-Rahmen an und kann bei Anträgen für ein Visum für den kurzfristigen Aufenthalt zusätzliche portalspezifische digitale Vorgaben (Dateigröße, Pixelgrenzen, Vorgaben zur Hintergrundfarbe) festlegen.
Sources
Häufig gestellte Fragen
Hat jedes Schengen-Land seine eigenen Vorgaben für das Visumfoto?
Nein — Visa für den kurzfristigen Aufenthalt (Typ C) folgen einer einheitlichen gemeinsamen Regelung in allen 29 Schengen-Mitgliedstaaten, festgelegt durch den EU-Visakodex (Verordnung (EG) Nr. 810/2009, Anhang II) und gekoppelt an ICAO Doc 9303 sowie ISO/IEC 19794-5. Nationale Visa für den längerfristigen Aufenthalt (Typ D) und Aufenthaltstitel fallen nicht unter diese gemeinsame Regelung und können zusätzliche länderspezifische Anforderungen enthalten.
Welches ist das Standardformat für das Schengen-Visumfoto?
Druckformat 35 × 45 mm mit Seitenverhältnis 7:9, digital 413 × 531 px bei 300 DPI, ausschließlich sRGB-Farbe, mit einer Kopfhöhe von 32–36 mm (etwa 71–80 % der Bildhöhe). Die EU-Leitlinien empfehlen einen schlichten hellgrauen Hintergrund, viele Konsulate akzeptieren jedoch auch helle oder cremeweiße Hintergründe.
Kann ich dasselbe Foto für ein Schengen-Visum bei jedem Konsulat verwenden?
Die Grundvorgabe von 35 × 45 mm + 71–80 % Kopfhöhe + neutralem Gesichtsausdruck ist in allen Mitgliedstaaten identisch, sodass der Druck selbst austauschbar ist. Die Komplikation liegt bei der digitalen Einreichung: einzelne Konsulate und nationale E-Visa-Portale (France-Visas, das deutsche konsularische Terminbuchungssystem, VFS Global) legen zusätzlich zu diesem Rahmen eigene Dateigrößen-Obergrenzen, Pixelgrenzen und Vorgaben zur Hintergrundfarbe fest.
Warum werden Brillen auf Schengen-Visumfotos inzwischen abgelehnt?
Brillen sind nach den EU-Konsularvorgaben ab 2022 grundsätzlich nicht zulässig, und viele Konsulate lehnen sie inzwischen vollständig ab. Dies ist eine strengere Auslegung als in älteren Vorgaben, die transparente Korrekturgläser ohne Reflexionen erlaubten, und gilt im Rahmen der gemeinsamen Regelung nach Anhang II einheitlich in allen Mitgliedstaaten.
Was führt am häufigsten zur Ablehnung eines Schengen-Visumfotos?
Das Tragen einer Brille (nach den Vorgaben ab 2022 abgelehnt), Fotos, die älter als 6 Monate sind, eine nicht zur Portalvorgabe des Zielkonsulats passende Hintergrundfarbe sowie das Überschreiten der konsulatsspezifischen Datei-Obergrenze. Die Grundvorgabe von 35 × 45 mm + 71–80 % Kopfhöhe ist einheitlich, doch die Vorgaben auf Portalebene unterscheiden sich je nach Mitgliedstaat.
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